Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch über die gesetzlichen Regelungen dieser drei Möglichkeiten Ihrer Selbstbestimmung, die Ihnen ermöglicht schon frühzeitig Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, bevor es andere für Sie entscheiden, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind.