Prüfungsanfechtungen, die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, die Akkreditierung von Studiengängen, die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Handwerksrecht (Altgesellenregelung), die Erstattungsverpflichtung von Offizieranwärtern nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die Einbürgerung des Ehegatten im Ausland, die Dienstfähigkeit des Beamten, Konkurrentenklagen, die Rückforderung von Subventionen, - um nur beispielhaft einige unserer Tätigkeitsbereiche zu nennen - erfordern juristisch fundiertes Spezialwissen.