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Wir sind für Sie da! Als anerkannte Schuldnerberatung entstehen Ihnen durch unsere Unterstützung i.d.R. keine Kosten. In einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle nach § Nr.1 nds. AG InsO ist neben der Schuldnerberatung auch die rechtliche Beratung der Mandanten sicherzustellen. Dieses bieten wir, nicht wie oftmals so viele andere Beratungsstellen, extern mit gesonderten Terminen an häufig auch verschiedenen Orten an, sondern die Beratung wird von einem bei uns angestellten Rechtsanwalt durchgeführt. So sind Sie immer auf der sicheren Seite. Die Ersteberatung ist grundsätzlich immer kostenlos. Einfach anrufen und Termin vereinbaren. Wir erstellen auch Pfändungsschutzkonto-Bescheinigungen (P-Konto-Bescheinigung).