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Meine Kanzlei würde 1997 in Hannover gegründet. Neben der Betreuung von Kleinen- und Mittelständischen Unternehmen, dem Allgemeines Zivilrecht, Sozialrecht und Strafrecht in Bußgeldsachen beschäftige ich mich vordringlich mit dem Arbeitsrecht und bearbeite hier alle Angelegenheiten. Über das allgemeine Arbeitsrecht hinaus habe ich mich weiter spezialisiert auf das Arbeitnehmerüberlassungsrecht (Recht der Zeitarbeit). Hier berate und vertrete ich auch Unternehmen der Zeitarbeit in allen Belangen. Sprechen Sie mich an! Ihr Torsten Fricke