Wir sind eine langjährig eingesessene Kanzlei, die dadurch entstand, dass Herr Rechtsanwalt Löschan sich am 01.07.1987 mit einem Partner zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammenschloss. Diese Kanzlei hat sich in den folgenden Jahren bis auf sechs Berufsträger an zwei Standorten beträchtlich vergrößert. Im Jahre 1993 erfolgte die Auflösung der Sozietät, so dass Herr Rechtsanwalt Löschan die Kanzlei ab dem 01.01.1994 als alleiniger Inhaber weiterführte. Bereits nach kurzer Zeit erreichte die Kanzlei die heutige Größe, wobei die Priorität nicht auf die maximale Expansion, sondern auf die Schaffung von flexiblen Strukturen gelegt wurde, um den Bedürfnissen der weit verzweigten Mandantschaft maximal entgegen kommen zu können. Diese Struktur bietet zunächst einen ganzheitlichen Denkansatz, ähnlich einem Hausarzt, verbunden mit einem jahrzehntelangem Spezialwissen auf einzelnen Fachgebieten, sowie den Anschluss an ein Netzwerk von Fachanwälten. Hierdurch können wir für die Mandantschaft in der täglichen Praxis die Beratungsqualität erzeugen, die den Vorstellungen der Mandanten von einer nachhaltigen Hilfestellung entspricht. Dass wir diese Interessen der Mandantschaft jeden Tag vor Gerichten in allen Teilen der BRD erfolgreich vertreten, ist für uns selbstverständlich.