Herzlich Willkommen bei den Rechtsanwälten Dr. Schmidt-Hartmann und Dr. Otta! Seit der Gründung unserer Kanzlei im Jahre 2001 ist die Zufriedenheit unserer Mandanten für uns ein besonderes Anliegen und das Ziel unserer Tätigkeit. Dieses Ziel erreichen wir auf Basis hoher Qualifikation durch Spezialisierung. Rechtsanwalt Dr. Otta - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht - hat sich auf die beiden Rechtsgebiete des Arbeitsrechts und Familienrechts spezialisiert. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Otta ist darüber hinaus das Mietrecht sowie Wohnungseigentumsrecht. Zu dem Oberbegriff des Mietrechts gehören sowohl das private als auch das gewerbliche Mietrecht. Diese spezialisierten Kenntnisse hat Herr Rechtsanwalt Dr. Otta inzwischen durch seine Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertieft.