Montag | 08:00-15:00 |
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Seit dem 2. Januar 2002 ist die Berufsbezeichnung Podologe durch das Podologengesetz geschützt. Den Titel darf nur führen, wer eine zweijährige - oder als gleichwertig anerkannte - Ausbildung und ein erfolgreiche abgelegtes Staatsexamen nachweisen kann. Der geschützte medizinische Fachberuf, der in der Ausbildung die Bereiche der inneren Medizin, Orthopädie, Dermatologie und Mikrobiologie abdeckt, ist in seinem Handlungsfeld berechtigt, sowohl kosmetische als auch medizinische Behandlungen durchzuführen. Krankenkassenzulassung: Meine Praxis ist von allen Krankenkassen Deutschlands zugelassen. Jeden Mittwoch führe ich Hausbesuche durch.