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Der Notar fungiert als unparteiischer Berater in komplizierten Rechtsangelegenheiten. Er trägt dafür Sorge, dass Sie die rechtliche Tragweite Ihrer abgegebenen Erklärungen und Ihres Handelns verstehen. Durch nötige Anträge gegenüber Behörden und Registern verhilft er Ihrem Anliegen zur Wirksamkeit. Ziel ist ein Gleichgewicht durch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zwischen Vertragsparteien herzustellen. Zu Aufgaben gehören neben Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen und Immobilienkäufen, die Beratung von Unternehmensgründern sowie Anmeldung in das Handelsregister zur Eintragung von Firmen. Zusätzlich veranlasst der Notar die Eintragung von Vereinen ins Vereinsregister und ist befugt, Kopien von Schriftstücken zu beglaubigen.