Wir führen alle Krankenfahrten durch, bei denen der Patient keine medizinisch-fachliche Betreuung während des Transports bedarf und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gesundheitlich nicht möglich ist. Anspruch auf Kostenübernahme bei ambulanten Behandlungsfahrten durch Ihre Krankenkasse haben Sie, wenn Sie a) einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, BL oder H haben oder b) Pflegestufe II oder III vorliegt oder c) eine Serienbehandlung verordnet ist.