Montag | 07:00-00:00 |
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Wir ermitteln in dem Gutachten den Wiederbeschaffungswert (Fahrzeugwert vor dem Unfall), den Restwert (Fahrzeugwert nach dem Unfall), die Reparaturkosten und die Reparaturdauer. Weiter enthält das Gutachten immer eine Stellungnahme zur merkantilen Wertminderung und eine Stellungnahme zu vorzunehmenden (oder nicht vorzunehmenden) Abzügen für Wertverbesserung. Sie erhalten eine ausführliche Dokumentation zur Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Weiter schaffen wir die Grundlage die Durchsetzung einer Nutzungsausfallentschädigung.