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Unsere Rechtsanwaltskanzlei mit Büros in Minden, Bielefeld und Osnabrück berät und vertritt Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Arbeitnehmer in allen auftretenden Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Hierunter fallen für Arbeitnehmer insbesondere die Thematiken Kündigung und Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Entgelt (Lohn und Gehalt), Mobbing, Abfindung und Arbeitszeit. Wir beraten Sie natürlich gerne auch im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Problematiken im Bereich des Arbeitslosengeldes, Arbeitslosengeld II, Sperrzeiten, Ruhenstatbestände etc..