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Alle Partner unserer Kanzlei sind als deutsche Rechtsanwälte bzw. europäische Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen, und außerdem auch spanische Rechtsawälte (Abogados). Wir beraten und vertreten Sie in Fragen zum deutsch-spanischen Rechtsverkehr, und insbesondere im spanischen Immobilienrecht (Immobilienkauf und Verkauf in Spanien, spanisches Mietrecht und spanisches Wohnungseigentumsrecht), sowie im deutsch-spanischen Erbrecht (Annahme, Steuern, Grundbuch) und internationalen Familienrecht (Scheidung in Deutschland oder Spanien, Unterhaltsansprüche in Deutschland bzw. Spanien, Besonderheiten bezüglich des Sorgerechts im jeweiligen Land).