Montag | 09:00-17:00 |
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Mittwoch | 09:00-17:00 |
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Wir als Sachverständiger stehen Ihnen zur Seite. Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.