Mitglieder sind Agrargenossenschaften Die Tätigkeit betrifft alle Bereiche der Agargenossenschaften, vorrangig im Bereich des Rechnungswesen, Beratung der Mitlgiedergenossenschaften in sonstige Fragen aus dem Genossenschaftsrecht, steuerliche Betreuung. Genossenschaftliche Pflichtprüfung nach § 53 Abs. 1 und § 53 Abs. 2 GenG, freiwillige Prüfungen entsprechend § 53 Abs. 2 GenG, Beratung und Gutachten zu Gründung, Umwandlung und Liquidation von Genossenschaften